Anwendung |
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Im Leistungsreiter Personen/Gericht steht eine, für diese Leistung vorgesehene, Fallcode-Auswahl zur Verfügung, aus welcher der entsprechende Eintrag für die ERV-Einbringung notwendig ist.
Für diese Einbringungsart ist keine Rollenbezeichnung der Parteien vorgesehen, da diese standardmäßig Antragsteller, Antragsgegner und Vertreter lauten. Das Gericht ist immer das Oberlandesgericht Wien und kann nicht geändert werden.
Der Schriftsatz ist per Dokumentenanhang zu übermitteln. Es kann die ERV-Eingabe aber auch ohne Anhang versandt werden. Aus Sicherheitsgründen öffnet jedoch diese Meldung, welche entsprechend zu bestätigen ist.
Die Eingabemöglichkeit eines formatierten Textes und die Eingabe einer Sonstigen Information an das Gericht sind aufgrund der Schnittstellen-Beschreibung nicht möglich.
Folgeeingaben sind zu den Gattungen KT und NKT an das Oberlandesgericht – ab dem Geschäftszahl-Jahr /2016 - mit der gewöhnlichen Schriftsatz-Leistung möglich.
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