WebERV Urlaubseintrag

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Um nach einer Abwesenheitsperiode einen besseren Überblick über die Posteingänge zu erzielen, welche sich täglich aus den Bereichen Fax, E-Mail, Post und webERV zusammensetzen, kann man im webERV die Aktivierung einer vorübergehenden Abwesenheitsmeldung (Urlaubseintrag) verwenden, um zumindest die Übermittlung im webERV auszuschließen.

Entscheidet man sich für die Anwendung der webERV-Abwesenheitsmeldung, bedeutet dies, dass Rückverkehr für den Zeitraum der Urlaubseintragung nicht per webERV zugestellt, sondern dieser durch die Verfahrensautomation Justiz (VJ) postalisch versendet wird. Sollte bei einer Postzustellung tatsächlich keine zustellbevollmächtigte Person in den Kanzleiräumen angetroffen werden, bewirkt dies die Posthinterlegung. Mögliche Fristen laufen ab dem Tag der Hinterlegung bei der Post.

Teilnehmer-Direktzustellungen über den webERV sind ebenfalls im Zeitraum der Abwesenheit nicht zustellbar. Diese sollten somit vom Versender über andere Wege übermittelt werden, z. B. per Fax, Email, postalisch etc…

 

Wichtiger Hinweis der Übermittlungsstelle MANZ: Wenn eine Abwesenheitsmeldung bis 17:00 Uhr bei der Übermittlungsstelle einlangt, wird mit 00:00 Uhr des nächsten Werktages nicht mehr über den ERV zugestellt. Langt die Meldung nach 17:00 Uhr ein, wird erst mit 00:00 Uhr des übernächsten Werktages nicht mehr über den ERV zugestellt.

 

Beispiel: Urlaub vom 10.12.2021 bis 15.12.2021

Am 09.12.2021 um 17:00 Uhr wird der Rückverkehr deaktiviert

Am 16.12.2021 um 00:00 Uhr wird der Rückverkehr wieder aktiviert.

 

 

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, auch vorzeitig Urlaubsmeldungen zu setzen. Das muss nicht erst am Vortag vor Urlaubsantritt geschehen.

Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übermittlungsstellen verpflichtet sind, auch an Wochenenden Rückverkehr (RV) zuzustellen. Deswegen empfehlen wir, dass bei der Setzung des Urlaubeintrags dieser bereits an einem Freitag bis 16.30h übermittelt wird, wenn der erste Urlaubstag ein Montag ist.

 

So setzen Sie den Urlaubseintrag in XPERT:

Öffnen Sie die Personendaten des jeweiligen Juristen, für welchen der Urlaubseintrag zu setzen ist. In der Personendaten-Maske steigen Sie über das grüne Häkchen oder dem Mitarbeiter-Button in die Mitarbeiterdaten ein.

In der unteren Hälfte der Mitarbeiterdaten-Maske wählen Sie den Reiter webERV und in diesem Bereich den Button Urlaubseinträge:

 

ERV_Urlaubsmeldung

 

In der sich anschließend öffnenden Maske setzen Sie über das Plus die gewünschten Datumsangaben:

 

 

Hinweis: Wird ein ERV-Urlaubseintrag an einem Sams-, Sonn- oder Feiertag als Beginnzeitpunkt gesetzt, erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung der Übermittlungsstelle, da diese Zeitpunkteinträge nicht zulässig sind.

 

Zur Bestätigung öffnet sich folgende Informationsmaske:

 

 

WICHTIG:

Bitte aktualisieren Sie unbedingt die Journaleinsicht in der webERV-Sendetabelle mittels entsprechenden Sidebar-Icon , um die Daten des Urlaubseintrages an das BRZ zu übermitteln: