Umwandlung

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Das Begehren Wohnungseigentum - Umwandlung ist dann heranzuziehen, wenn bereits eingetragenes vorläufiges Wohnungseigentum in endgültiges Wohnungseigentum umgewandelt werden soll.

 

Dieses Begehren sieht lediglich die Angabe von EZ und KG sowie für das Begehren relevante Urkunden (optional) vor.

 

GB_UmwandlungNeu

 

Hinweis:

Anträge mit dem Begehren Wohnungseigentum/Umwandlung dürfen keine Begehren vom Typ Wohnungseigentum - Begründung bzw. Änderung beinhalten.

 

Derartige Konstellationen werden seitens des BRZ beim Einbringungsversuch mit dementsprechender Information im Reiter Ergebnis zurückgewiesen.

 

GB_WE28