Simultanpfandrecht Eintragung |
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Mit diesem Begehren erfolgen sowohl die Einverleibung des Simultanpfandrechts (auf mindestestens 2 Liegenschaften) als auch eine etwaige Vormerkung sowie Anmerkungen (Widmung für den Deckungsstock, Widmung für die Kaution, Kautionsband, Vollstreckbarkeit).
Dieses Begehren ist vom Aufbau fast ident mit dem Begehren Singularpfandrecht Eintragung. Der wesentliche Unterschied liegt in der mehrfache Angabe von Bezugsdaten. Es müssen mindestens 2 (und maximal 100) Bezugsdaten angegeben werden.
Hier sind als Bezugsquelle alle Liegenschaften (bestehende sowie neue Einlagen) anzugeben, die von der Eintragung des Simultanpfandrechtes betroffen sind (mindestens 2 - maximal 100).
Nähere Informationen zu den einzelnen Feldern und Angabemöglichkeiten, entnehmen Sie bitte dem Kapitel Singularpfandrecht Eintragung.
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