Mitarbeitereinstellung für Gebührenentrichtung

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1.Grundbuch: webERV-Easy: Mitarbeitereinstellung für Gebührenentrichtung bei Grundbuchgesuchen

Werden Grundbuchgesuche über webERV-Easy erstellt, gibt es nunmehr eine neue Einstellung hinsichtlich der Gebührenentrichtung.

In den Mitarbeiterdaten GB_Mitarbeiterdaten des Klagevertreters kann nun vordefiniert werden, welche Angaben hinsichtlich der Gebührenentrichtung in Bezug auf Eintragungsgebühr (im Begehren) sowie der Pauschalgebühr (im Antrag) gemacht werden.

 

Hierfür stehen in den Mitarbeiterdaten des Klagevertreters die neuen Reiter Grundbuch Gebühren und Grundbuch Antrag zur Verfügung.

 

Grundbuch Gebühren: Hier definieren Sie die Angaben hinsichtlich Eintragungsgebühr für die Begehren Eigentumseinverleibung und Pfandrecht.

 

GB_MitarbeiterGeb31

 

GB_MitarbeitereGeb

 

Hinweis: Diese Option ist nur bei Erstellung des Gesuchs mittels webERV-Easy möglich!

 

 

 

Grundbuch Antrag: Hier kann ein Konto für die abzubuchende Pauschalgebühr hinterlegt werden, welches dann bei der Leistungserstellung zu einem Grundbuchgesuch immer herangezogen wird.

 

GB_MitarbeiterGeb3

 

GB_MitarbeiterGeb5