Zwangsweise Pfandrechtsbegründung - Grundbuchsache

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Nach Auswahl dieses Exekutionsmittels geben Sie ergänzende Angaben zum Exekutionsobjekt (Liegenschaft), wie EZ, Grundbuch etc., im Reiter Räum., unb. V. an.

 

KUR_Zwangsw.Pfandrechtbegr

 

Beachten Sie, dass Sie noch die Grundbuch-Eintragungsgebühr als Barauslage erfassen müssen.

 

Dazu öffnen Sie bitte den Reiter Leistung und klappen danach das Fenster für die Erfassung von Barauslagen auf. Im Feld Kürzel erhalten Sie mit Druck auf die Funktionstaste F1 die Liste aller Barauslagen-Kürzel und wählen die Eintragungsgebühr aus. Einfacher geht es mit der Tastenkombination Strg+E. Sodann berechnet XPERT automatisch die Höhe der Eintragungsgebühr.