Frist in Zahlungsdefinition

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Neue Frist oder Weiterkalendierung bei Schuldnerzahlungen

Zur besseren Evidenzhaltung von vereinbarten Schuldnerzahlungen, können Sie nun nach jeder Schuldnerzahlung die Frist für die nächste zu erwartende Schuldnerzahlung automatisch eintragen oder weiter kalendieren lassen.

 

Bei Schuldnerzahlungen mit Zahlungskürzel kann nun automatisch die nächste Frist in den Akt eingetragen werden. Die Einstellungen für diesbezügliche Fristen können in der Zahlungsdefinition unter Einstellungen/Zahlungsdefinition vorgenommen werden:

 

KUR_Zahlungsdefinition5

 

KUR_Zahlungsdefinition6

 

Es gibt drei Optionen:

 

Keine Frist setzen

 

Neue Frist eintragen

Nach dem Speichern der Zahlung wird zunächst im Akt nach einer nicht erledigten Frist gesucht, welche dem definierten Fristenkürzel entspricht. Wird eine Frist gefunden, wird diese auf erledigt gesetzt. Werden mehrere Fristen gefunden, dann wird eine Auswahl angezeigt, die bestätigt werden muss. Anschließend wird eine neue Frist in den Akt eingetragen.

 

Bestehende Frist weiter kalendieren

Hier wird ebenfalls eine Frist mit dem entsprechenden Kürzel im Akt gesucht, jedoch wird diese dann nicht auf erledigt gesetzt, sondern mit einem neuen Datum gespeichert.

 

Das Datum der neuen Frist wird einerseits über die entsprechenden Felder im jeweiligen Fristenkürzel gesteuert,

 

KUR_Frist

 

andererseits über die Datumsvorgaben in der Zahlungsdefinition:

 

KUR_Zahlungsdefinition7

 

Zur Auswahl stehen hier folgende Optionen:

 

Zahlungsdatum oder Tagesdatum

Hier wird das neue Datum ausgehend vom Zahlungs- oder Tagesdatum berechnet.

 

Termin + 1Monat

Bei dieser Option ist das Ausgangsdatum das Datum des zuletzt eingetragenen Zahlungstermins, mit dem gleichen Fristen-Kürzel im Akt. Zusätzlich kann hier im Feld Immer am... eingestellt werden, an welchem Tag im jeweiligen Monat die Frist eingetragen werden soll.

 

Mit der Checkbox Fristerfassung anzeigen kann eingestellt werden, dass sich die Frist vor dem Eintragen zur Bearbeitung öffnet. Andernfalls wird die Frist ohne weitere Hinweise im Akt eingetragen.

 

Wichtig:

Es ist empfehlenswert für diese Funktionalität neue Fristenkürzel anzulegen.

Dadurch wird gewährleistet, dass aufgrund dieser neuen Möglichkeit nicht bestehende Fristen mit identem Fristenkürzel unbeabsichtigt auf erledigt gesetzt werden oder als Basis für das neue Eintragungsdatum herangezogen werden können.