Haftung

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Ebenso wie bei der Zuständigkeit können Sie zur Haftung des Beklagten nähere Angaben mittels Codes machen, wobei folgende Optionen zur Verfügung stehen:

 

P (persönlich haftender Gesellschafter)

Z (Bürge und Zahler)

B (Bürge)

F (Fahrzeughalter)

V (Versicherer)

 

Für die Eingabe ist es lediglich erforderlich, dass Sie den jeweiligen Beklagten markieren und einen oder mehrere der oben angeführten Code-Buchstaben eintippen. Zum Löschen einer irrtümlichen Eingabe tippen Sie den Buchstaben nochmals.

 

Ebenfalls haben Sie auch die Möglichkeit die Haftungsgründe des Beklagten über die rechte Maustaste einzugeben.

Für diese Vorgehensweise gehen Sie wie folgt vor:

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die beklagte Partei. Es öffnet sich ein Fenster, klicken Sie hier auf Haftungscodes einstellen

KUR_Haftung

in weiterer Folge können Sie sodann die Haftungscodes auswählen.

KUR_Haftungscodes

Um die Haftungscodes zu entfernen klicken Sie wiederum mit der rechten Maustaste auf die Person, wählen Hafungscodes einstellen aus und klicken die nicht mehr gewünschten Codes ab.

 

Anmerkung: Angaben zur Haftung müssen Sie nur dann machen, wenn jemand nicht auf vertraglicher oder deliktischer Grundlage geklagt wird. Werden z.B. bei einem Verkehrsunfall  Versicherer, Fahrzeughalter und Lenker geklagt, müssen Sie nur beim Versicherer und Fahrzeughalter den Haftungscode eingeben. Der Lenker haftet allgemein aus Schadenersatz (deliktische Haftung), sodass für ihn kein Haftungscode einzugeben ist.