Räumung |
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Im dritten Reiter Räumung können Sie die betreffenden Mietobjekte über das Kontextmenü (rechte Maustaste) oder das grüne-Plus-Icon erfassen.
Diese Daten werden in die Leistung der (Mietzins- und) Räumungs-Klage übernommen. Vor allem wird die Bemessungsgrundlage RATG und GGG anhand der Liegenschaftsdaten berechnet und für alle Leistungen herangezogen!
Ausständige Geldforderungen, z.B. Mietzinsrückstände, sind zusätzlich im Reiter Forderungen, wie zuvor beschrieben, zu erfassen.
Für eine ausführliche Anleitung dieses Anwendungsbereiches wechseln Sie bitte in das Kapitel Erfassen sonstiger Klagen/Bestand- und Räumungsklage dieses Handbuchs.
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