Leistungen definieren |
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Für die elektronische Einbringung ist zuvor die Anlage der Leistung für die europäische Mahnklage notwendig.
Klicken Sie dazu in der Toolbar auf Einstellungen/Leistungen/Bearbeiten, Sortieren
Folgendes Fenster öffnet sich:
Wählen Sie in der linken Spalte ADV-Mahnklage aus. In der rechten Spalte befinden sich nun die bereits vordefinierten Leistungen zu dieser Leistungs-Art. Um eine neue Leistung hinzuzufügen klicken Sie auf das grüne Plus Icon. Es öffnet sich nachfolgende Maske:
Bezeichnung: Zur genaueren Unterscheidung können Sie hier die individuelle Bezeichnung der Leistung angeben.
Kürzel: Durch die Zuweisung eines Kürzels können Sie die Erstellung der Leistung beschleunigen.
Tarif: Durch Klick auf das T werden Sie zur Tarifauswahl weitergeleitet und können hier einen Tarif zuweisen.
Frist: Um der Leistung nun eine Frist zuzuordnen, können Sie über die Taste F1 die Liste der Fristen (sowie Termine, Aufgaben und Rückrufe) aufrufen und sich die passende Frist auswählen.
Im Reiter Optionen ist weiters noch die Option EU-Mahnverfahren anzuhaken.
Für Folgeeingaben im Europäischen Mahnverfahren empfehlen wir die Definition einer neuen Sonstigen Leistungsart und zwar mit der Bezeichnung EuM. Über Einstellungen/Leistungen/Leistungsarten wählen Sie das grüne Plus in der rechten Sidebar und folgen den abgebildeten Schritten.
Nun ist über Einstellungen/Leistungen/Bearbeiten, Sortieren in der Leistungs-Art EuM über das grüne Plus jeweils eine neue Leistung zu erfassen.
Hierbei ist in den Optionen unbedingt der entsprechende Eintrag der Einbringung zu wählen.
•Einspruch gegen Zahlungsbefehl (EuM) •Folgeeingabe / Formloses Schreiben (EuM) •Stellungnahme zum Änderungsvorschlag (EuM)
Somit stehen dann in der Leistungs-Art EuM drei neue Leistungen zur Verfügung und in der Leistungs-Art ADV-Mahnklage eine Leistung für die EuM-Mahnklage
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