Weitere Personen |
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Es kann von praktischem Nutzen sein, auch diverse weitere Personen (zB Gläubigerschutzverbände etc.) im Akt zu erfassen, damit sie leichter auf einen Blick gesehen und notfalls besser kontaktiert werden können, und zwar mit allen Möglichkeiten, die Xpert von Vornherein bietet: Brief, Telefon, Email etc. Siehe hierzu auch unter Personen - Personen als Favoriten markieren.
Weitere Personen in das Aktmenü Gläubiger verschieben Neue Gläubiger, die bereits als weitere Personen im Insolvenzakt erfasst sind (zB das für diese Insolvenz zuständige Finanzamt), sollten zur besseren Übersicht auf einfache Art und Weise in das Aktmenü Gläubiger verschoben werden. Wenn Sie eine neue Forderung anlegen und eine Person als Gläubiger hinzufügen, die bereits unter weitere Personen erfasst ist, erhalten Sie zunächst diese Meldung:
Bestätigen Sie diese Meldung bitte mit Ja. Da Gläubiger in Xpert unter dem Personentyp Gegner geführt werden, ist diese Typerweiterung notwendig. Wenn Sie möchten, dass der Gläubiger vom Aktmenü Weitere Personen in das Aktmenü Gläubiger verschoben wird (empfohlen!), bestätigen Sie die weitere nachfolgende Meldung bitte ebenfalls mit Ja:
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