Kostenberechnung für nachträgliche Prüfungstagsatzungen

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Selbstverständlich werden die Kosten für die nachträgliche Prüfungstagsatzung automatisch berechnet.

 

Bei nach dem 31. März 2006 eröffneten Insolvenzverfahren hat jeder Gläubiger einen generellen Kostenbeitrag von je € 60,00 (inkl. 20% USt) zu tragen.

 

Die automatische Kostenberechnung und den dazugehörigen Antrag auf Kostenbestimmung samt Beschlussausfertigung erstellen Sie im Aktmenü Leistungen über die Leistung Kostenbestimmungsantrag einer nachträglichen Prüfungstagsatzung.

 

INS_PTSNPT

 

 

 

Nachdem Sie auf das Symbol für die Dokumenterstellung geklickt haben, können Sie Angaben zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung und Datum der Prüfungstagsatzung machen:

 

 

INS_PTSNPTDoc

 

 

INS_PTSNPTPTS

 

 

 

 

Falls Sie diese Leistung noch nicht vordefiniert haben, können Sie das wie folgt nachholen:

 

Unter Einstellungen/Leistungen/Bearbeiten, Sortieren erstellen Sie eine neue Leistung, und zwar unter einer geeigneten Leistungs-Art (eine neue Leistungs-Art erstellen Sie unter Einstellungen/Leistungen/Leistung-Arten). Dieser Leistung geben Sie die Bezeichnung Kostenbestimmungsantrag NPTS. Unbedingt notwendig ist die Aktivierung der Optionen Insolvenz: Kost.best.antrag und Insolvenz: Benötigt PTS. Andere Einstellungen wie Tarif, Zeitaufwand etc. können, müssen aber nicht gesetzt werden. Nach dem Abspeichern der neuen Leistungsdefinition müssen Sie nur noch die richtige Word-Dokumentvorlage zuordnen: Dazu klicken Sie in das untere Fenster mit der rechten Maustaste und wählen neu. Wählen Sie die Vorlage Kon_Antrag auf Kostenbestimmung Bes PrüfTS.dot aus. Danach können Sie jederzeit einen Kostenbestimmungsantrag als neue Leistung erfassen.