Insolvenzverwalter/Stellvertreter

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Ebenso wie Richter und Rechtspfleger übernehmen Sie den Insolvenzverwalter bzw. seinen Stellvertreter aus der Liste der von Ihnen angelegten Personen: entweder mittels Eingabe des passenden Kürzels oder durch Auswahl aus dem Dropdown-Feld. Die Eingabe des Insolvenzverwalters ist unbedingt notwendig, da alle Termine und Fristen aus dem Insolvenzakt für diesen eingetragen werden und andernfalls eine Fehlermeldung kommt. Dies gilt auch für Dokumente und Listen.