Urkunden

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Weiters können Sie hier akt- bzw. verfahrensnotwendige Dokumente oder Urkunden (Archivium, PDF, CyberDOC usw.) in den entsprechenden Akt einsetzen. Klicken auf den Link Hinzufügen (neben dem Wort Urkunden) oder mit der rechten Maustaste auf Urkunden und wählen Sie Urkunde hinzufügen aus. Bereits hinzugefügte Urkunden können Sie mittels Rechtsklick auf diese bearbeiten oder löschen.

 

Gleichzeitig werden die Urkunden, welche Sie direkt in einem Begehren oder in den Antragsdaten hinzugefügt haben in diesem Bereich eingesetzt.

 

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Hinweis: Zu jeder nachfolgend beschriebenen Urkundenart gibt es das Feld Bemerkung. Dieses ist mit 300 Zeichen beschränkt. Wird diese maximal zulässige Anzahl an Zeichen überschritten, wird mit einer Meldung dahingehend gewarnt!

 

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Achtung: Wird Warnung ignorieren ausgewählt, kann diese Urkunde nicht via webERV versandt werden, da bei Überschreitung der maximal zulässigen Anzahl an Zeichen im Bemerkungsfeld das Gesuch seitens des Bundesrechenzentrums zurückgewiesen wird. Wir empfehlen daher die Kürzung des Bemerkungstextes.

 

Urkunden die im Akt erfasst sind, können auch gleichzeitig in mehrere Begehren übernommen werden. Dazu sind sowohl die Urkunde(n) als auch die Begehren anzuhaken und per Kontextmenü (rechte Maustaste) die Option Angehakte Urkunde(n) in selektierte Begehren übernehmen auszuwählen.

 

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Hinweis: Der Menüpunkt ist nur dann sichtbar, wenn mindestens eine Urkunde angehakt wurde.