Folgeeingabe

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Derzeit ist nur die Verbesserung als Folgeeingabe zu einem Grundbuchantrag per webERV möglich. Hierbei können Sie zwischen Mitteilung und Verbesserter Antrag wählen.

 

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den bereits versandten Antrag zu dem die Folgeeingabe erstellt werden soll:

 

GB_Folgeeingabe1

 

Es gibt zwei Arten von Verbesserungsfolgeeingaben: die Mitteilung oder Verbesserter Antrag. Welche Form gewählt werden muss/soll ist laut Angaben der Justiz dem Verbesserungsauftrag zu entnehmen. Sollte diese Information nicht im Auftrag enthalten sein, so ist eine Rücksprache mit dem Rechtspfleger erforderlich.

 

Der Verbesserte Antrag ist eine Kopie Ihres ursprünglich erstellten Gesuches, die Mitteilung dient z.B. zur Vorlage einer fehlenden Urkunde.