Löschung Durchführung

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1.Begehren „Löschung Durchführung“

Für Anträge auf Löschung im Grundbuch steht seit 01.06.2022 nur mehr das Begehren Löschung Durchführung zur Verfügung. Die „alten“ Begehren Einverleibung Löschung, Einfache Löschung und Löschung C-Blatt wurden entfernt. Das bedeutet, dass Sie für alle Löschungen im A-, B- oder C-Blatt ab dem 01.06.2022 nur noch das Begehren „Löschung Durchführung“ verwenden.

Die Möglichkeit zur Angabe von „Einverleibung der Löschung“ oder „einfache Löschung“ ist ebenfalls weggefallen.

1.1.Anwendung

Das Begehren erstellen Sie wie üblich mittels Rechtsklick im Aktenmenü GB Anträge und der Auswahl Löschungen / Löschung Durchführung.

 

Eintragung:

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Hinweis:

Wählen Sie hier aus, ob die Löschung im A-, B- oder C-Blatt erfolgen soll. Über das Plus fügen Sie die betreffende Laufnummer ein. Die manuelle Auswahl der A- oder C-LNr entfällt, wenn bereits vor Begehrenserstellung die jeweilige Checkbox in den Liegenschaftsdaten angehakt wird.

 

Für jede zu löschende Eintragung benötigen Sie ein eigenes Begehren. Bei Anträgen auf Löschung einer gesamten Eintragung (keine Teillöschung), ist ausschließlich die entsprechende A-, B- oder C-LNr anzuführen.

 

 

BLNRs:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

Durch die Angabe von B-Laufnummern schränken Sie die Löschung auf diese Anteile ein (Teillöschung!). Diese Möglichkeit ist für die Teillöschungen von C-Blatt Eintragungen vorgesehen.

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Bitte beachten Sie, dass in dieser Konstellation keine Löschung der C-Laufnummer erfolgt, sondern lediglich die angeführten Anteile nicht mehr belastet sind.

 

Maximal 500 B-Laufnummern sind zulässig.

 

 

 

Neueintr.Ref.:

Mit der Neueintragungsreferenz beantragen Sie die Teillöschung von C-Laufnummern hinsichtlich neu entstehender Anteile. Das kann z.B. durch einen im selben Antrag(scontainer) durchgeführten Eigentümerwechsel notwendig werden, wenn bestehende C-Blatt Eintragungen nicht für den neuen Eigentümer gelten sollen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GB-Löschung Durchführung_Neueintr.Ref.

 

Es sind maximal 500 Begehrensreferenzen zulässig.

 

Eintr.zusatz:

Alle anderen Teillöschungen sind im Eintragungszusatz auszuformulieren. Dazu zählen beispielsweise die Löschung von einzelnen Personen aus einer C-Blatt Eintragung oder die Teillöschung hinsichtlich Pfandrechtsbetrag

.

 

 Löschung einer Anmerkung im B-Blatt unter Angabe des Literals

Solche Anmerkungen könnten z.B. sein: Minderjährigkeit, Ausgleich, Konkurs, Sachwalterschaft, fideikommissarische Substitution/Nacherbschaft, Wohnungseigentum…

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 Löschung im B- oder C-Blatt mit Rangvorbehalt

Bei einer Löschung im B- oder C-Blatt mit Rangvorbehalt ist im Eintragungszusatz darauf zu verweisen.