Eintragung

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Seit 24.06.2023 steht das neue Begehren Eigentumsrecht - Eintragung zur Verfügung. Hier wird auch das Eigentumsrecht an Baurechtseinlagen und an Superädifikaten beantragt.

 

Allgemeine Hinweise

 

Das Begehren erstellen Sie mittels Rechtsklick im Aktenmenü GB Anträge und der Auswahl Eigentumsrecht - Eintragung.

Anstelle von einzelnen Begehren für jeden neuen Eigentümer ist ein Begehren pro EZ in tabellarischer Form zu erstellen.

Bei bestehendem Wohnungseigentum müssen halbe Mindestanteile immer direkt nacheinander aufscheinen, da der Vollzug in derselben Reihenfolge erfolgt.

 

 

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_ganze Maske

 

 

Anwendung / Eingabehilfe

 

Für das Befüllen der Eintragungszeilen stehen Ihnen mehrere Automatismen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Hiflstexte am unteren Maskenrand. Sie können auch viele Funktionen mittels Rechtsklick ansteuern.

 

Vorauswahl

 

Wir empfehlebn Ihnen, die betreffenden B-LNR, alle Erwerber und die Eintragungsgrundlage(n) mittels Checkbox auf der linkenseite auszuwählen, bevor Sie das Begehren erstellen.

 

Ohne Vorauswahl öffnet sich die Begehrensmaske "leer", jede erforderliche Eintragungszeile muss manuell erstellt und jede Spalte vollständig befüllt werden.

 

Mit der entsprechenden Vorauswahl wird die notwendige Anzahl von Zeilen, die berechtigten Personen, die markierten B-LNR sowie die Urkunde(n) in das Begehren übernommen. Falls Wohnungseigentum an der Liegenschaft begründet ist, wird zusätzlich die Anteilsgröße automatisch berechnet (bei vorausgewählten Personen werden die Anteile zu Gänze übernommen, bei zwei Personen zur Hälfte):

 

 

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_Checkbox

 

Bezug auf eine bestehende Eintragung:

 

Sollte der Bezug auf eine bestehende Eintragung gewählt worden sein, so müssen Sie in der Spalte BLNR alle B-LNR angeben, die der neue Eigentümer übernimmt. Neben jedem Anteil können die zu übernehmenden Anteile und die Tagebuchzahl des Rangordnungsbeschlusses (falls ein solcher existiert) angegeben werden.

 

Die Angabe zur Anteilsgröße erfolgt absolut (= in Ansehung der gesamten Liegenschaft), d.h. die Anteile sind so einzugeben, wie sie schlußendlich auch im Grundbuch stehen sollen.

 

Bei der Spalte Anteilsgröße handelt es sich um Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen. Sollte die Anteilsgröße nicht befüllt worden sein, wird beim Speichern des Begehrens mittels folgender Warnung über diesen Umstand informiert:

 

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_Warnung Anteilsgröße

 

Anteilsgröße automatisch teilen

 

In der Spalte Anteilsgröße können Sie mittels F1 für einzelne oder mittels F2 für alle Zeilen den gewünschten Teiler für die automatische Berechnung der erworbenen Anteile angeben.

 

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_Anteilsgröße automatisch

 

Die Eingabe ist auch möglich mittels Rechtsklick in die Spalte der Anteilsgröße.

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_Anteilsgröße automatisch Rechtsklick

 

BEISPIEL für eine Anteilsberechnung:

Die BLNR entspricht 56/1916-Anteilen in Ansehung der gesamten Liegenschaft

1. Der gesamte Anteil wird einem neuen Eigentümer übertragen. Somit ist die gesamte Anteilsgröße anzuführen 56/1916-Anteilen

2. BLNR wird zur Hälfte einem zwei neue Eigentümer einverleibt:

  Variante 1: Zähler dividieren (56/2 = 28), sprich 28/1916-Anteilen pro neuem Eigentümer

  Variante 2: Nenner multiplizieren (1916*2 = 3832), sprich 56/3832 pro neuem Erwerber

Die zweite Möglichkeit (Nenner multiplizieren) wird vor allem dann benötigt, wenn der Zähler nicht teilbar ist bzw. eine Kommastelle dabei herauskommen würde. Kommastellen in der Anteilsgröße sind nicht erlaubt!

 

 

Bezug auf ein anderes Begehren (neue Einlage):

 

Wurde der Bezug auf ein anderes Begehren gewählt, fällt die Spalte BLNR weg. Es muss aber auch hier ebenfalls die Anteilsgröße angegeben werden (= Pflichtfeld).

 

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_Bezug auf ein anderes Begehren

 

 

 

 

Info: Ist kein Begehren vom Typ Sonstiges Begehren/Einlage anlegen vorhanden, kann keine Neuanlagenreferenz hergestellt werden und es erscheint folgende Information:

 

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_Information Neuanlagenreferenz

 

Anteilszusammenziehung:

 

Die Zusammenziehung der Anteile kann nur mit bereits eingetragenen Anteilen desselben Eigentümers beantragt werden. Diese bereits eingetragenen Anteile desselben Eigentümers müssen natürlich in der zuvor imporierten bzw. angelegten Liegenschaft vorhanden sein.

 

BEISPIEL: BLNR 2 - Degendorfer Johann verkauft seine Anteile an seinen Bruder BLNR 3 - Degendorfer Michael.

 

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_Anteilszusammenziehung Vorauswahl

 

Mittels gesetzter Vorauswahl erscheint dann folgende Eingabemaske. Mit F1 oder Klick auf das Plus ist hier die BLNR der zuvor angeführten berechtigten Person einzugeben, mit welcher der neue Anteil zusammengezogen wird. Im Beispiel ist das die BLNR 3.

 

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_Anteilszusammenziehung

 

Zeilenzusammenziehung:

 

Zwei erworbene Hälfteanteile sollen zu einem ganzen Anteil zusammengezogen werden (also eine neue BLNR mit 1/1 Anteil als Ergebins im Grundbuch). Mit F1 oder Klick auf das Plus ist die erste Eintragungszeile mit der zweiten zusammenzuziehen. Standardmäßig werden alle Eintragungszeilen derselben Person vorgeschlagen. Überprüfen Sie trotzdem die Richtigkeit!

 

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_Zeilenzusammenziehung

 

Im Ergebins zu sehen, dass die Eintragungszeilen mit der Laufnummer 1 und 2 (nicht zu verwechseln mit den BLNR) nun in der Spalte Zeilenzusammenziehung angeführt werden. Richtigerweise müssen in allen zusammengezogenen Zeilen alle betreffenden Zeilennummern angegeben werden.

 

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_Zeilenzusammenziehung Ergebnis

 

Bemessungsgrundlage:

 

Hier sind die Angaben bezüglich der Eintragungsgebühr, wie Bemessungsgrundlage, Referenznummer, FinanzOnline Erfassungsnummer und Vorgangsnummer zu erfassen.

 

GB-Eigentumsrecht Eintragung_Bemessungsgrundlage

 

Statt der Angabe eines genauen Betrages kann man sich bei der Bemessungsgrundlage auch auf ein anderes Begehren beziehen. Es ist also möglich bei mehreren Begehrenszeilen nur in der ersten Eigentumseziele die Gesamtbemessungsgrundlage anzugeben und bei den weiteren Begehrenszeilen (der selben Person) auf die erste Zeile zu verweisen. Wichtig hierbei ist, dass auch die Vorgangsnummer dieselbe ist!

 

 

GB-Eigentumsrecht Eintragung_Referenz auf Neueintragung

Vorgangsnummer:

 

Eine Vorgangsnummer erhält man bei Durchführung der Selbstberechnung über Finanzonline. Es wird empfohlen, diese unbedingt im Begehren im dafür vorgesehenen Feld anzuführen. Bei Angabe einer Vorgangsnummer ist als Gebührenart Selbstberechnung auszuwählen. Wenn eine Vorgangsnummer erfasst wird, stellt sich die Gebührenart automatisch auf Selbstberechnung.

 

Info: Im Feld Referenznummer kann eine Einheitswert-Aktenzahl eingegeben werden, diese Angabe ist jedoch nicht verpflichtend.

 

Beim Speichern der Maske wird das Format der VGNR geprüft, sollte dieses nicht korrekt sein, wird folgende Warnmeldung ausgegeben:

 

GB_EGEinv13

 

Es wird empfohlen, die Eingabe zu korrigieren und auf die Schaltfläsche Nummer ändern zu klicken. Eine falsche Vorgangsnummer könnte unter Umständen zu einem Verbesserungsauftrag seitens des Gerichtes führen.

 

Zu den Gebühren können, wie im Kapitel Allgemeine Felder beschrieben, unterschiedliche Angaben gemacht werden. Hierbei handelt es sich um die Eintragungsgebühr des jeweils einzutragenden Rechtes.

 

Urkunden:

 

In der Spalte ER Urkunden ist die Eintragungsgrundlagen hinzuzufügen (z.B. Kaufvertrag).

 

GB_Eigentumsrecht-Eintragung_Spalte Urkunden

 

Tipp: Bewilligungsgrundlagen (z.B. Staatsbürgerschaftsnachweis) sollten nicht hier, sondern direkt in den allgemeinen Antragsdaten hinzugefügt werden.