Anmerkung

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GB_AnmerkungNeu

Die Anmerkung zu einem Eigentumsrecht kann sich sowohl auf eine Neueinlagenreferenz (Bezug auf ein anderes Begehren) oder auf eine bestehende Einlage (Bezug auf eine Bestehende Eintragung) beziehen.

 

GB_EGAnmerkungNeu1

 

GB_EGAnm2

 

Zusätzlich kann im Feld Begeh. ein (weiterer) Begehrensbezug hinzugefügt werden (z.B. auf eine Eintragung Eigentumsrecht).

 

GB_EGAnmerkungNeu2

 

Die berechtigten Personen sind ebenfalls anzugeben:

 

GB_EGAnm3

Der Gegenstand der Anmerkung ist im DropDown-Menü Gegenstand auszuwählen.

 

GB_EGAnm4

Nur die Rechtfertigung lässt weitere Eingaben zu.

 

GB_AnmerkungNeu2

 

Bei der Rechtfertigung können Bemessungsgrundlage, Vorgangsnummer, Finanzonline-Erfassungsnummer und im Feld Referenznummer ein Einheitswert-Aktenzeichen eingegeben werden. Die Art der Gebührenentrichtung ist ebenfalls zu wählen.

 

GB_Eigentum8

 

Zu den Gebühren können, wie im Kapitel Allgemeine Felder beschrieben, unterschiedliche Angaben gemacht werden. Hierbei handelt es sich um die Eintragungsgebühr des jeweils einzutragenden Rechtes.  

 

GB-Eigentumsrecht-Anmerkung_Gebührenblock Geb.freitext

 

Möchten Sie zu Ihrem Begehren weitere Angaben machen oder etwas begehren, wofür in der Maske kein Angabefeld vorhanden ist, kann dies in den Gebührenfreitext hineingeschrieben werden. Dieser Text sollte jedoch kurz und schlüssig gehalten werden.