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Jurid. Hintergrund zu Verwaltungsgerichtsbarkeit: •Einspruch von Behörden-Bescheiden erfolgt bei Verwaltungsgerichten. •Je nach Gesetzesgrundlage des Bescheids (meist in der Rechtsbelehrung im Bescheid erläutert) sind bei Landesgesetzen die Landesverwaltungsgerichte und bei Bundesgesetzen das Bundesverwaltungsgericht zuständig. •Nächste/letzte Instanz nach Verwaltungsgerichten ist das Verwaltungsgerichtshof. •Problem mit Landesverwaltungsgerichten (LVwG): diese sind Ländersache, kein webERV möglich, weil in jedem Bundesland eigene Systeme mit unterschiedlicher EDV-Struktur bestehen.
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