Handhabung

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Sie öffnen die Leistung Firmenbuchantrag-webERV und wählen in der Leistung den Reiter Firmenbuchantrag. In diesem Reiter wird ausgewählt, ob es sich um einen Antrag auf Neueintragung einer Firma handelt, einen Neueintrag zu einer bestehenden Firma oder einem Folgeantrag zu einer bestehenden Aktenzahl. Je nachdem welcher Antragstyp ausgewählt wird, werden die darunter liegenden Felder aktiv und können bzw müssen befüllt werden (bei Antrag auf Neueintragung das Feld politische Gemeinde, bei Neueintragung einer bestehenden Firma die Firmenbuchnummer, etc.)

 

ERV_FB-Antrag3

 

Antrag auf Neueintragung einer Firma

Die Politische Gemeinde sucht man heraus, indem man in das Feld Politische Gemeinde den zu suchenden Ort eingibt. Es öffnet sich automatisch ein Suchfenster.

 

ERV_FB_PG

 

Die Auswahl/Suche der Gemeinde erfolgt durch die inkrementelle Suche. Die Gemeinde übernimmt man aus dem Suchfenster mit der Funktionstaste (z.B. F2) oder per Mausklick auf den Ortsnamen und auf das grüne Häkchen zum Speichern. Es wird ein Zahlencode übernommen, welcher den Katastralgemeinden angepasst ist.

 

 

Neuantrag zu bestehender Firma

Bei einem Antrag auf Neuantrag zu einer bestehenden Firma ist ausschlaggebend, dass die Firmenbuchnummer eingegeben wird, jedoch ohne alphanumerischen Zeichen, sprich FN/FBN. Es wird empfohlen, die Firmenbuchnummer bereits in den Personendaten der Firma anzugeben, damit diese gleich mit der Leistung verbunden ist.

 

Bei dieser Antragsart kann man unter Angabe der Firmenbuch-Nummer auch einen Antrag zu einer gelöschten Firma stellen (z. B: Nachtragsliquidation).

 

 

Folgeantrag zu bestehender Firma

Bei dem Folgeantrag zu einer bestehenden Aktenzahl muss die Aktenzahl und das Gericht eingetragen werden.

Des weiteren muss beachtet werden, dass bereits in der Personen/Firmen-Maske die Firmenbuch-Nummer angelegt ist!

 

ERV_FB_Folgeingabe

 

Verbesserungsauftrag

Verbesserungen im Firmenbuchverfahren sind grundsätzlich als Folgeantrag zu bestehender Aktenzahl über den webERV unter Bekanntgabe der vom Gericht mitgeteilten FR-Geschäftszahl einzureichen. Bei den Beilagen wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unter dem Punkt Bemerkung anzugeben ist, dass es sich um eine Verbesserung handelt (Verbesserung lt. gerichtl. Beschluss vom [Datum]).

 

Die Änhänge beim Firmenbuchantrag können entweder Referenzen aus Archivium/cyberDoc sein, oder aber auch PDF Dokumente. Wichtig ist, dass als Dokumentart Antrag angefügt werden MUSS - es darf aber auch nicht mehr als ein Dokument mit der Dokumentart Anhang benannt werden (näheres dazu im nächsten Kapitel)

 

ERV_FB_Anhänge

 

Erstellen einer webERV-Sendedatei

Nachdem alle Eingaben in der Maske gesetzt sind, wählen Sie aus der Toolbar das Icon ERF_erstellengrLstMaske. Dadurch öffnet sich die Zusammenfassung.

 

 

ERV_FB-Antrag4

 

 

Diese Maske entspricht einem Übermittlungsdeckblatt. Es werden keine im Archivium hinterlegten Dokumente mitgesendet, sondern werden hier der Archivort, die Archivzahl (-referenz) und das Erstellungsdatum des Dokumentes mitgeteilt. Lediglich PDF-Dateien werden mitgesandt.

 

Über das grüne Häkchen zum Speichern gelangt diese Datei in die Sendetabelle.

 

Hinweis: Wird in das Feld Bemerkung in der Dokument hinzufügen Maske ein Unterstrich _ eingetragen, so wird dieser um ein Leerzeichen ersetzt, da es sich bei einem Unterstrich um ein unzulässiges Zeichen handelt.