Für alle Bauwerke, die noch nicht im digitalen UH-Register erfasst sind, muss mit diesem Begehren eine neue UH-Einlage eröffnet werden:

Katastralgemeinde:
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Hier ist die Katastralgemeinde anzuführen, in der die neue UH-Einlage anzulegen ist. Bitte beachten Sie, dass es sich um dieselbe Katastralgemeinde wie die der Hauptgrundstücksnummer handeln muss.
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Hauptgrundstücksnummer:
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Nummer des Grundstücks, auf dem das Bauwerk steht. Steht ein Bauwerk auf mehreren Grundstücken, so ist dies die primäre (die Haupt-) Grundstücksnummer. Die anderen Grundstücksnummern werden unter „weitere Grundstücke“ angegeben.
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Bauwerk:
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Geben Sie hier die Bezeichnung des Bauwerks an. Die Bezeichnung muss bezogen auf das Grundstück, auf dem das Bauwerk steht, eindeutig sein.
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Weitere Grundstücke:
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Erfassen Sie weitere Grundstücksnummern mit Rechtsklick „Grundstück hinzufügen“. Wenn ein Bauwerk auf mehreren Grundstücken steht, sind hier die Grundstücks- und KG-Nummern aller Grundstücke anzuführen (ausgenommen Hauptgrundstück, siehe oben).
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