IBAN- und BIC-Berechnung |
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Für die ERV-Einbringungen ist die Hinterlegung der IBAN- und BIC-Daten in den Mitarbeiterdaten des Klagevertreters erforderlich.
Auch für Überweisungen an andere Dritte stehen die IBAN- und BIC-Daten zur Verfügung.
Es bestehen zwei Anwendungs-Varianten: Sie können diese entweder manuell in XPERT erfassen oder direkt von XPERT errechnen und eintragen lassen.
Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Richtigkeit der IBAN/BIC-Daten nicht garantiert werden kann. Wir empfehlen immer die von XPERT berechneten Werte anhand der tatsächlichen Bankdaten zu überprüfen!
Haben Sie ausländische Konten im Programm hinterlegt, müssen Sie selbstständig die korrekten IBAN- und BIC-Daten eintragen.
Die Funktionalität der automatisierten IBAN- und BIC-Datenberechnung ist mittels Bank.jxi-Datei gegeben. Wird dieses JXI nicht eingespielt, ist die automatisierte Berechnung der IBAN- und BIC-Daten nicht möglich.
Sobald die Bank.jxi importiert und installiert wird, stehen Ihnen zwei Varianten zur IBAN und BIC Berechnung zur Verfügung:
Es öffnet sich folgende Meldung, welche Sie bitte mit Ja bestätigen:
In diesem Fall wird am Ende der Durchführung der Konvertierung der Kontodaten eine Zusammenfassung erstellt. Diese kann mittels Häkchen und Bestätigung mit Ja auch als Text-Datei für Informationszwecke gespeichert werden.
Rufen Sie z.B. die Personendaten auf und wählen den Reiter Abrechnung:
Sie können hier nun entweder die IBAN- und BIC-Daten manuell eintragen oder Sie platzieren den Cursor in einer Zeile der Kontotabelle und betätigen die Tastenkombination Strg+B.
Bestätigen Sie die obige Meldung mit Ja, wird von XPERT der IBAN und BIC anhand der Kontodaten berechnet und eingetragen:
Um die Berechnung in den Mitarbeiterdaten durchzuführen, wählen Sie hierzu den gewünschten Mitarbeiter /Anwalt aus und öffnen die Mitarbeiterdaten über das Icon rechts oben:
Hier sind die erfassten Anwaltskonten aufgelistet. Gehen Sie wie oben beschrieben vor, um auch hier die IBAN- und BIC-Codes einzutragen:
Sind in der Tabelle mehrere Konten angeführt, so werden IBAN und BIC gleich für alle Konten ermittelt und eingetragen.
Die Mitarbeiterdaten sind zu speichern und die Masken zu schließen.
Prüfung der IBAN-Daten Im Zuge der ERV-Erstellung werden aus den IBAN- und BIC-Daten alle Zeichen gefiltert, welche nicht A-Z sind und/oder 0-9. Weiters wird geprüft, ob die mit AT eingetragenen IBAN-Daten zwanzigstellig sind. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine Fehlermeldung bei Erstellung der ERV-Zusammenfassung.
In diesem Fall ist in den Mitarbeiterdaten die Bankverbindung auf deren Korrektheit zu überprüfen und entsprechend zu ändern.
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