Gerichtskommissionsakt

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Im Gerichtskommissionsakt ist jederzeit übersichtlich dargestellt, ob sich der Akt gerade in der Kanzlei oder bei Gericht befindet (siehe Ziffer 1).

Die Amtshandlungen, die normalerweise mit einer Todesfallsaufnahme (Amtshandlung 10) beginnen, können jederzeit um weitere Amtshandlungen erweitert werden. Die dazu notwendigen Arbeitsschritte werden dann den bestehenden hinzugefügt und die Amtshandlung für das Gerichtskommissionsgeschäftsregister vermerkt.