Ausnahmen der automatischen Abhängigeiten-Prüfung

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Beim XPERT Programm-Start öffnet die Abhängigkeiten-Prüfung nicht, wenn ein Kunde eine XPERT Lizenz besitzt,

mit mehr als 30 Arbeitsplätzen oder

mit unlimitierten ervXpert-AP-Lizenzen.

Um die Abhängigkeitsprüfung bei den oben genannten Konstellationen ab einem bestimmten Zeitpunkt freizugeben – womöglich nach einer firmeninternen Information an die User - steht eine manuelle Freischaltungsfunktion User-übergreifend unter Einstellungen/Konfiguration/Programmgrundeinstellungen/Xpert PRO Abhängigkeitsprüfung beim Programmstart ausführen zur Verfügung. Dadurch öffnet erst nach Aktivierung der Funktion beim Neustart die Meldung beim User.