Adressänderung

Top  Previous  Next

Die neue Begehrensart Personenänderung ermöglicht mit dem (zur Zeit einzigen) Begehrens-Subtyp Adressänderung die strukturierte Änderung der Adresse einer Person in bis zu 50 B-LNr. gleichzeitig.

 

 

Die zu korrigierende Adresse kann mittels Auswahl im Feld Eintrag auf zwei Arten angegeben werden:

 

 

a) Adresse

 

 

In diesem Fall ist die neue Adresse manuell in die entsprechenden Felder einzutragen, wobei Straße, Postleitzahl und Ort Pflichtfelder sind (die Postleitzahl darf nur dann fehlen, wenn der im Adress-Block angegebene Staat zu den wenigen Staaten ohne Postleitzahl System gehört).

 

 

b) Personenreferenz

 

 

Mittels Personenreferenz verweisen Sie auf eine konkrete Person, deren Adresse für die Adressänderung verwendet werden soll.

 

Im Feld Anteile sind jene B-LNr. anzugeben, die von der Adressänderung betroffen sind. Die Angabe von bis zu 50 B-LNr. gleichzeitig ist möglich. Unter Urkunden fügen Sie wie gewohnt die der gewünschten Eintragung zugrundeliegenden Urkunden hinzu.